Fortbildung

Landwirtschaftsmeister

Landwirtschaftsmeister

Die Fortbildung zum Landwirtschaftsmeister erfolgt in enger Verzahnung mit der Fortbildung zum staatlich geprüften Wirtschafter für Landbau an der Fachschule.

Konkret bedeutet das, dass ein Teil der Prüfungsleistungen der Landwirtschaftsmeisterprüfung bereits während der Fachschulzeit erstellt bzw. begonnen oder auch aus der Fachschule in die Meisterprüfung übernommen wird. Dies sind:

  • Prüfungsleistungen aus der schriftlichen Abschlussprüfungen Tierhaltung/Pflanzenbau
  • schriftliche Facharbeit
  • teilweise Arbeitsprojekt.

Darüber hinaus werden im Rahmen des Fachschulunterrichts wichtige Inhalte vermittelt und Übungen durchgeführt, die für ein erfolgreiches Absolvieren der Meisterprüfung wichtig sind.

Für die Durchführung der Meisterprüfung ist das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, zuständig.

Während des Besuchs der Fachschule kommt das Regierungspräsidium in der Regel zum Ende des dritten Schulhalbjahres  in die Klassen und stellt die Zulassungsvoraussetzungen sowie Einzelheiten zur Prüfung und zur Anmeldung vor. Somit verläuft ein großer Teil der Meisterprüfung,  dies sind neben den oben aufgeführten Abschlussprüfungen v.a. die Erstellung der Facharbeit und die Durchführung des Arbeitsprojektes, fachschulbegleitend.

Wichtig ist, dass auf Grund anderer Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung, die Aufnahme in die Fachschule nicht zwangsläufig die gleichzeitige Zulassung zur Meisterprüfung bedingt. 

Der zeitliche Ablauf der Meisterprüfung ist in der folgenden Grafik dargestellt.

Weitere Informationen und Auskünfte zur Meisterprüfung im Bereich Landwirtschaft im Regierungspräsidium Tübingen erhalten Sie bei Herrn Sommer (07071 757-3368).

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