Anmeldung

Zulassungsvoraussetzungen

Um sich an der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg, Fachrichtung Landbau, anzumelden, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Grundlage bildet die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausbildung an landwirtschaftlichen Fachschulen, die sogenannte Landwirtschaftsfachschulen-Verordnung vom 15. Dezember 2014.

Als eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Weiterbildung zum staatlich geprüften Wirtschafter für Landbau sehen wir eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich und empfehlen daher stets eine Ausbildung im Bereich der Landwirtschaft. Informationen rund um die Ausbildung im Bereich Landwirtschaft erhalten Sie beim zuständigen Ausbildungsberater Ihres Landwirtschaftsamtes. Für den Landkreis Ravensburg ist dies Frau Landwehr (Telefon 0751 856014).

Personen, die eine Berufsausbildung im Bereich Landwirtschaft oder in einem der Landwirtschaft förderlichen einschlägigen Ausbildungsberuf (sog. Quereinsteiger) erfolgreich absolviert haben, benötigen zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung (Praxiszeit), wobei diese im Rahmen der Weiterbildung während der Fachschulzeit absolviert werden kann. Angerechnet werden hier vor allem die unterrichtsfreien Zeiten in den Sommerhalbjahren.

Personen, die einen Abschluss in einem der Landwirtschaft nicht förderlichen einschlägigen Ausbildungsberuf oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben, benötigen für die Zulassung zur Fachschule eine mindesten fünfjährige Berufserfahrung (Praxiszeit) in der Landwirtschaft, um zur Fachschule zugelassen zu werden.

Der Landwirtschaft förderliche einschlägige Berufsausbildungen sind viele Abschlüsse, zum Beispiel die Ausbildung zum Landmaschinen-Mechatroniker. Ob Ihr Berufsabschluss hierzu zählt, erfahren Sie auf Nachfrage bei der Fachschule.

Um den Unterrichtsinhalten folgen zu können sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.

Unabhängig von der Zulassung zur Fachschule mit dem Abschluss zum staatlich geprüften Wirtschafter ist die Zulassung zur Meisterprüfung zu betrachten. Nähere Informationen hierzu sind in der Rubrik Ausbildung zu finden.

Formulare und Fristen

Um sich an der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg, Fachrichtung Landbau, anzumelden, benötigen wir einige persönliche Angaben zu Ihrer Person als auch zu Ihrem Betrieb.
Wir empfehlen allen Interessenten bei Fragen oder Unklarheiten unseren Schulbeauftragten, Herrn Müller (Telefon 0751 85 6180), zu kontaktieren, der Ihnen auch weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Fachschulbesuch geben kann.

Bitte nutzen Sie das hier aufgeführte Anmeldeformular. Senden Sie uns dieses zusammen mit den auf Seite 1 des Anmeldeformulars aufgeführten Dokumenten und Bescheinigungen, persönlich unterschrieben zu.

Der Anmeldeschluss für das Schuljahr 2024/2025 ist am 31. Juli 2024, der Unterricht beginnt am 04. November 2024.

Möglichkeiten der Ausbildungsförderung (Meister-BAföG)

Eine Fortbildung, wie die zum staatlich geprüften Wirtschafter für Landbau, ist in der Regel mit Einkommensverlusten verbunden, da die Schule zumindest im Winter in Vollzeit besucht werden muss. Unter gewissen Voraussetzungen besteht daher die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Förderfähig sind jeweils die ersten zwei Winter-Schulhalbjahre. Für jedes Schulhalbjahr ist dabei ein eigener Antrag zu stellen.

Die Förderung nach AFBG (Aufstiegs-BAföG) kann in Form eines Zuschusses (ohne Rückzahlung) und eines zinsverbilligten Darlehens in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die persönlichen, qualitativen und zeitlichen Anforderungen erfüllt sind.

Für viele Studierende kommt aber auch das sog. Schüler-BAföG in Betracht. Auch hier werden bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen Zuschüsse (ohne Rückzahlung) gewährt.

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am Erstwohnsitz des Antragstellers. Dort erhält man bei Bedarf Auskünfte rund um die Fördermöglichkeiten sowie Details zur Antragstellung.

Weitere Informationen zu Förderfähigkeit und Antragstellung erhalten Sie in der ersten Unterrichtswoche an der Fachschule.

Wer sich bereits vorab über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren möchte, kann dies auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung tun. Unter www.bafög.de oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de können die erforderlichen Antragsformulare bereits vorab heruntergeladen werden.

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