Fachrichtung
LandBau

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN Um sich an der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg – Fachrichtung Landbau anzumelden, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Grundlage bildet die Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Ausbildung an landwirtschaftlichen Fachschulen, die sogenannte Landwirtschaftsfachschulen-Verordnung vom 15. Dezember 2014. Die vollständige Verordnung finden Sie unten.
Als eine wichtige Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Weiterbildung zum staatlich geprüften Wirtschafter für Landbau sehen wir eine fundierte Ausbildung in diesem Bereich und empfehlen daher stets eine Ausbildung im Bereich der Landwirtschaft. Informationen rund um die Ausbildung im Bereich Landwirtschaft erhalten Sie beim zuständigen Ausbildungsberater Ihres Landwirtschaftsamtes. Für den Landkreis Ravensburg sind dies Frau Landwehr (Tel. 0751/85-6014) und Herr Zinser (Telefon 0751 85-6123).
Personen, die eine Berufsausbildung im Bereich Landwirtschaft oder in einem der Landwirtschaft förderlichen einschlägigen Ausbildungsberuf (sog. Quereinsteiger) erfolgreich absolviert haben, benötigen zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung (Praxiszeit), wobei diese im Rahmen der Weiterbildung während der Fachschulzeit absolviert werden kann. Angerechnet werden hier vor allem die unterrichtsfreien Zeiten in den Sommerhalbjahren.
Personen, die einen Abschluss in einem der Landwirtschaft nicht förderlichen einschlägigen Ausbildungsberuf oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben, benötigen für die Zulassung zur Fachschule eine mindesten fünfjährige Berufserfahrung (Praxiszeit) in der Landwirtschaft, um zur Fachschule zugelassen zu werden.
Der Landwirtschaft förderliche einschlägige Berufsausbildungen sind viele Abschlüsse, zum Beispiel die Ausbildung zum Landmaschinen-Mechatroniker. Ob Ihr Berufsabschluss hierzu zählt, erfahren Sie auf Nachfrage bei unserem Fachschulbeauftragten Martin Müller (Tel. 0751/85-6180).
Um den Unterrichtsinhalten folgen zu können sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erforderlich.
Unabhängig von der Zulassung zur Fachschule mit dem Abschluss zum staatlich geprüften Wirtschafter ist die Zulassung zur Meisterprüfung zu betrachten. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Weg zum Landwirtschaftsmeister“.